Kommunale Allianz A7 Franken West

Im westlichen Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim haben sich dreizehn Kommunen unter dem Namen A7 Franken West zur interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Bayern (ILE) zusammengeschlossen. Gemeinsam haben wir das Ziel die Region nachhaltig zu entwickeln und zukunftsfest zu machen, damit eine lebenswerte Region noch lebenswerter wird!

Erfahren Sie Aktuelles der Kommunalen Allianz hier auf dieser Seite oder informieren Sie sich über den Link direkt auf der Homepage der Kommunalen Allianz.

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2024

Pressemitteilung der Kommunalen Allianz A 7 Franken West

Kommunale Allianz A7 Franken West fördert Kleinprojekte

Aufruf Regionalbudget 2024

 

 

Die Kommunale Allianz A7 Franken West ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE Mittelfranken und unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Das Regionalbudget stellt für 2024 bis zu 100.000 € für die Förderung von Kleinprojekten im Gebiet der 13 Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz A7 Franken West bereit (www.franken-west.de). Die Projekte müssen der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Welche Projekte werden gefördert?

Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Gefördert werden nur Kleinprojekte (Gesamtkosten unter 20.000 € netto) mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Das Projekt muss im Normalfall eine Investition, d.h. eine Anschaffung oder ein Bauvorhaben, sein. Die Höchstfördersumme beträgt 10.000 €. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen

 

Antrags- und Auswahlverfahren

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Es gelten folgende Kriterien:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Die eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Nach der positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

 

Termine

§  Einreichung der Förderanfrage (vollständige Antragsunterlagen) bis 15.01.2024

  • Umsetzung des jeweiligen Kleinprojektes bis 20.09.2024
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 1.10.2024

 

Antragsformulare

Die erforderlichen Antragsformulare und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Landwirtschaftsministerium (StMELF) unter dem Link www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.

 

Förderanfragen sind an die verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses zu richten:

Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Marktplatz 16, 97215 Uffenheim

Bei Fragen können Sie sich an Regionalmanagerin Andrea Linz wenden.
Tel. 09161/92-6140, E-Mail: andrea.linz@kreis-nea.de

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Stand: 21.11.2023
Aufruf E_Mitteilungsblätter_Regionalbudg
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